Arbeitshilfen

Allgemeine Hinweise für Projektträger:

  • Start der Umsetzung/Auftragserteilungen/Bestellungen erst NACH Erhalt des Bewilligungsbescheides!!
  • Projektträger benötigen eine landwirtschaftliche Betriebsnummer.
    • Diese ist beim zuständigen AELF, sofern noch nicht vorhanden, zu beantragen.

Anmerkung: Auf die beim AELF hinterlegten Bankverbindung wird die Fördersumme später ausgezahlt. Alle Rechnungen sind über dieses Konto zu begleichen.

Auch die Rechnungsadresse muss mit der bei der ldw. Betriebsnummer hinterlegten Adresse übereinstimmen.

Für die digitale Antragstellung ist zudem ein iBALIs-Zugang notwendig.

  • Dieser kann unter pin@lkv.bayern.de beantragt werden (ldw. Betriebsnummer nennen und angeben, dass die PIN für die elektronische Antragstellung in iBALIS erforderlich ist).

Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung (Stand: 29.08.2023)

  • Projektbeschreibung (Formular)
  • Kostenplausibilisierung zum Förderantrag:
    • 1 Angebot oder Preisabfragen (z.B. aus dem Internet) für alle Kostenpositionen
    • Bei baulichen Maßnahmen Kostenermittlung über DIN 276 (2. Ebene) außer KG 600 (=Ausstattung è ebenfalls 1 Angebot) möglich
  •  Bei Beantragung von Planungsleistungen (z.B. Architekten): grundsätzlich Nachweis zur Aufforderung von 3 geeigneten Interessenten zur Teilnahme am Auswahlverfahren (Achtung: Planungsleistungen max. bis Leistungsphase 7 beauftragen).
  •  Bauplan
  • Amtlicher Lageplan/Skizze (Kopie „Auszug aus dem Liegenschaftskataster“)
  • alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen; zumindest beantragt (z.B. Baugenehmigung, wasser- oder naturschutzrechtliche Genehmigungen)
  • falls bei Baumaßnahmen keine Baugenehmigung erforderlich -> Nachweis der Baugenehmigungsfreiheit durch zuständige Baubehörde
  • Nachweis Bargeld/Guthaben (nicht bei Kommunen/Landkreis erforderlich)
  • Finanzierungsbestätigung weiterer Geldgeber (z.B. andere Förderprogramme, Spenden, Kreditbereitschaftserklärung Bank)
  • Beschluss von Gremien (z.B. Gemeinderat, Vereinsvorstand) gemäß Beschlussvorlage des LAG-Managements
  • Konzept zur nachhaltigen finanziellen Tragbarkeit des Projektes bei investiven Vorhaben (Wirtschaftlichkeitsberechnung z.B. durch Steuerberater)
  • ggf. Formblatt Eigenleistung
  • ggf. Vereinssatzung oder Gesellschaftsvertrag mit Nachweis der Vertretungsberechtigung
  •  ggf. De-minimis-Erklärung
  • Sonstiges (z.B. Unterstützerschreiben)

Einreichfrist für Anträge nach LAG-Beschluss:

  • 3 Monate bei Einzelprojekten und Teilprojekten von Kooperationsprojekten
  • 6 Monate bei unteilbaren Kooperationsprojekten (mit gemeinsamen Antrag)

-> bereits zur Projektauswahl-Sitzung sollten die erforderlichen Unterlagen vorhanden sein. Nachträgliche Änderungen insbesondere in der Projektbeschreibung und bei der Kostenplausibilisierung führen zur Aufhebung des LAG-Beschlusses. Das Projekt müsste neu aufgerollt werden.

Erhalt des Bewilligungsbescheides bei LAG-Management anzeigen (per Mail) und zeitnah einen Besprechungstermin vereinbaren.

Bewilligungsbescheid aufmerksam und komplett (inkl. Beiblätter) vor Beginn der Umsetzung lesen!

Beratung durch LAG-Geschäftsführung einfordern.