Profil

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Dingolfing-Landau e.V. ist ein eingetragener Verein und bildet eine Interessensgemeinschaft von Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürlichen Personen und juristischen Personen, deren Ziel es ist die Region nachhaltig zu stärken.

Die Gründung der LAG Dingolfing-Landau erfolgte im November 2014. Die Gebietskulisse der LAG ist der Landkreis Dingolfing-Landau inklusive sämtlicher Städte, Märkte und Gemeinden. Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der LAG sind der beschlossenen Satzung bzw. Geschäftsordnung des Vereins zu finden.

Die Organe des Vereins setzen sich wie folgt zusammen:

Mitgliedervollversammlung

Die Mitgliedervollversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Ihre Aufgabe ist beispielsweise die die Annahme und Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie, die Genehmigung des Jahresberichts des Vorstandes, die Wahl des Vorstands (im Wahljahr), die Annahme und Änderungen der Satzung bzw. Geschäftsordnung des Vereins. Die kostenfreie Mitgliedschaft im Verein kann jede natürliche oder juristische Person sein, die den Vereinszweck unterstützt. Die LAG Dingolfing-Landau freut sich jederzeit über neue Mitglieder, bitte füllen Sie hierfür die Beitrittserklärung aus oder kontaktieren uns telefonisch.

Vorstand

Der Vorstand der LAG Dingolfing-Landau setzt sich wie folgt zusammen:

  • einem Vorsitzenden (Landrat Werner Bumeder)
  • einem stellvertretenden Vorsitzenden (Bürgermeister Günter Schuster)
  • einem Schatzmeister (Karl Wolf)
  • sowie dem Schriftführer als nicht stimmberechtigtes Mitglied (LAG-Manager Sascha Schnürer)

Laut Satzung hat der Vorstand die Aufgabe die Geschäfte des Vereins zu führen. In seine Zuständigkeit fallen alle Geschäfte, die nicht nach der Satzung der Mitgliederversammlung oder durch den Steuerkreis zugewiesen worden sind.

Entscheidungsgremium

Die Aufgabe des Entscheidungsgremiums ist es, das Projektauswahlverfahren ordnungsgemäß durchzuführen, sowie die Steuerung und Kontrolle der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) und deren Änderung/Fortschreibung. Das Entscheidungsgremium besteht aus 17 Mitgliedern, sowohl aus dem öffentlichen sowie dem privaten Sektor. Alle wichtigen Fachbereiche sind in diesem Gremium vertreten.

Fachbeirat

Zur Unterstützung des Vorstands und des Entscheidungsgremiums kann ein Beirat eingerichtet werden. Die Mitglieder des Beirats werden durch den Vorstand bestimmt. Im Beirat sind in erster Linie Vertreter von Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange vertreten, soweit sie die Ziele des Vereins unterstützen. Die Mitglieder des Beirats müssen nicht Mitglied des Vereins sein. Die Mitglieder des Beirats werden in der Regel projektbezogen zu den Sitzungen des Vorstands/des Entscheidungsgremiums hinzugezogen.